Dürfen wir die Wände streichen?

In unseren Mietobjekten ist das Streichen der Wände in der Regel erlaubt. Sie sollten dabei jedoch darauf achten, ob gewisse Regelungen bezüglich eines eventuellen Auszugs in Ihrem Mietvertrag hinterlegt sind. So kann es beispielsweise sein, dass die Wände einer Wohnung oder eines Hauses beim Auszug im Ursprungszustand (in der Regel bedeutet das: weiß gestrichen) übergeben werden müssen. Zudem gilt: Streichen Sie die Wände nur mit Farben, die für die Wände beziehungsweise Tapeten geeignet sind. Andernfalls haften Sie für mögliche Schäden.