Kann mein Haustier mit umziehen?

Haustiere nehmen in Mietverhältnissen eine Sonderstellung ein. Erfahren Sie hier, welche Regeln gelten.

 

Egal, ob Hund, Katze, Meerschweinchen oder Schlange: Haustiere sind ein Teil der Familie. Bei einem Umzug steht daher die Frage im Raum: Darf das Haustier überhaupt mit in das neue Zuhause? Die Antwort auf diese Frage ist häufig im Einzelfall zu klären. Doch es gibt gesetzliche Vorgaben, an die sich alle Parteien halten müssen.

 

Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster oder Zierfische dürfen Sie in der Regel in Ihrer neuen Wohnung halten. Hierfür bedarf es auch nicht der Zustimmung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin – solange sich die Anzahl der Tiere im Rahmen hält und es sich um ungefährliche Arten handelt. So zählen beispielsweise auch harmlose Echsen und ungiftige Schlangen zu den Kleintieren, die Sie ohne Weiteres im Terrarium halten dürfen.

 

Ein Einspruchsrecht hat der Vermieter oder die Vermieterin jedoch bei „großen“ Tieren. Dazu zählen neben Hunden und Katzen auch Gift- und Würgeschlangen sowie gefährliche Spinnen. Hier muss die Haltung in der Regel explizit erlaubt sein, da diese Tiere möglicherweise durch ihren Geruch, den durch sie entstehenden Lärm (lautes Bellen) oder das in ihnen enthaltene Gift die anderen Mieterinnen und Mieter belästigen könnten.

 

Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihr geliebtes Haustier in eins unserer Mietangebote mitnehmen dürfen? Rufen Sie uns gerne unter +49 (0)6051 5381 955 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@casell.de. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.