Kleinreparaturen? So verteilen sich die Kosten

Wenn in der Mietwohnung etwas kaputt geht, ist das nicht selten mit Ärger zwischen den Parteien verbunden. Doch es gibt klare Regeln, was die Kosten von Kleinreparaturen angeht.

 

Ein tropfender Wasserhahn, ein kaputter Duschkopf, eine Steckdose, die nicht mehr funktioniert: Kleine Schäden in Wohnung oder Haus passieren. Wer die Reparatur leisten und bezahlen muss, ist in unseren Mietverträgen nach den gesetzlichen Vorgaben geregelt.

So werden Sie in unseren Mietverträgen meist eine Klausel finden, die die Regeln für die Reparatur von solchen Kleinschäden enthält. Üblicherweise müssen für sogenannte Bagatellschäden Sie als Mieterin oder Mieter aufkommen. Wichtig ist dabei jedoch, dass es sich bei den Schäden wirklich um Kleinigkeiten handelt und Sie direkten Zugriff auf die Objekte haben. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an Wasserhähnen, Fenster- und Türverschlüssen, Jalousien oder Steckdosen.

Sie müssen nun jedoch keine Angst haben, dass diese Kleinreparaturen Sie in eine finanzielle Notlage bringen. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Reparatur maximal 75 Euro bis 100 Euro kosten darf. Zudem wird in unseren Mietverträgen eine Obergrenze festgelegt, welche alle Reparaturkosten zusammengerechnet im Jahr nicht überschreiten dürfen. Diese liegt entweder bei einem festen Betrag zwischen 200 Euro und 250 Euro oder beträgt maximal acht Prozent Ihrer jährlichen Kaltmiete.

Wer sich im Falle eines Schadens um die Reparatur kümmert, ist von Mietobjekt zu Mietobjekt anders. Rufen Sie uns daher am besten einfach unter +49 (0)6051 5381 955 an und schildern Sie uns den Vorfall. Wir kümmern uns dann um den Rest.