Wer zahlt Kleinreparaturen

Für Kleinreparaturen müssen Sie als Mieterin oder Mieter selbst aufkommen, wenn dies so im Mietvertrag geregelt ist. Dabei gelten jedoch ein paar Vorschriften:

• Es muss sich bei den Schäden um Bagatellschäden handeln. Dazu zählen zum Beispiel ein tropfender Wasserhahn, ein kaputter Duschkopf oder eine Steckdose, die nicht mehr funktioniert.

• Die Kosten einer Reparatur dürfen maximal 75 Euro bis 100 Euro betragen. Kostet die Reparatur mehr, muss der Vermieter oder die Vermieterin dies übernehmen.

• Die Gesamtkosten von Kleinreparaturen dürfen im Jahr nicht mehr als maximal acht Prozent Ihrer jährlichen Kaltmiete betragen oder teurer sein als eine im Mietvertrag festgelegte Obergrenze zwischen 200 Euro und 250 Euro.

Wer sich im Falle eines Schadens um die Reparatur kümmert, ist von Mietobjekt zu Mietobjekt anders. Rufen Sie uns daher am besten einfach unter +49 (0)6051 5381 955 an und schildern Sie uns den Vorfall. Wir kümmern uns dann um den Rest.